AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 01.012019

Angaben gemäß § 5 TMG:

Cocktailmobil.de ist ein Projekt der:
Unterhaus GmbH & Co. KG
Hauptstr. 25
82256 Fürstenfeldbruck

1. Geltungsbereich

Für das Cocktailmobil (Unterhaus GmbH & Co. KG) gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit.

2. Angebote

Angebote verstehen sich, wenn nicht schriftlich anders vereinbart, immer freibleibend. Verträge sind nur dann verbindlich, wenn sie durch das Cocktailmobil (Unterhaus GmbH & Co. KG) schriftlich bestätigt worden sind.

3. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Dienstleistungsvertrag bzw. der Auftragsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen abändern, bedürfen einer ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch das Cocktailmobil (Unterhaus GmbH & Co. KG)

4. Preise

Es gelten ausschließlich die Preise des Angebotes und der Auftragsbestätigung.

5. Stornierung

Eine kostenlose Stornierung nach Auftragserteilung ist bis 60 Tage vor Veranstaltung möglich. Bei späterer Stornierung fallen folgende Stornokosten an: bis 59-30 Tage = 20%, 29-10 Tage = 40%, < 10 Tage = 100% des Mindestumsatzes bzw. des Angebotspreis.

6. Zahlung

Wir arbeiten mit der Teba Kreditbank Factoring GmbH zusammen.

Zahlungen mit befreiender Wirkung können nur an unsere Verrechnungsstelle (Teba Kreditbank Factoring GmbH) geleistet werden, an die wir unsere Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abgetreten haben.

  • Das Zahlungsziel beträgt 30 Tage.

Sollte die Bonität eines Kunden dazu führen, dass eine Forderung nicht von der Teba Kreditbank Factoring GmbH angekauft werden kann, so ist die Unterhaus GmbH & Co. KG dazu berechtigt, folgende Zahlungsbedingung zu beanspruchen:

  • Vorkasse, Barzahlung oder EC,-/Kreditkartenzahlung nach der Veranstaltung.

Bei Aufträgen die einen Nettowert von 1500,- € übersteigen, ist das Cocktailmobil (Unterhaus GmbH & Co. KG) berechtigt, 50 % des Auftragswertes per Vorkasse zu verlangen.

Die (Einkaufs-) Bedingungen unserer Abnehmer gelten nur insoweit, als diese unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen nicht widersprechen.

Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten

7. Fehlende oder beschädigte Gegenstände

Fehlende und beschädigte Gegenstände des Equipments einschließlich Cocktail Gläser, Teller oder Besteck, werden dem Auftraggeber zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.

8. Haftungsausschluss

a) Das Cocktailmobil (Unterhaus GmbH & Co. KG) haftet nur im gesetzlich vorgesehenen Rahmen für eventuelle auftretende Schäden an Einrichtungsgegenständen, Garderobe und Gesundheit der Gäste, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

b) Schadensansprüche dritter Personen trägt der Auftraggeber.

c) Cocktailmobil (Unterhaus GmbH & Co. KG) ist dem Auftraggeber zum Schadenersatz wegen einer vertraglichen Verpflichtung nur dann gehalten, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit an der Entstehung des Schaden nachgewiesen werden kann.

d) Bei Vermittlung fremder Dienstleistung (z.B. Künstler, DJ) übernimmt Cocktailmobil (Unterhaus GmbH & Co. KG) keinerlei Haftung.

9. Auf- und Abbau

Der Aufbau der Bar erfolgt je nach Größe der Veranstaltung in Abhängigkeit vom Beginn der Veranstaltung ca. 0,5 – 2 Stunden vor der geplanten Bareröffnung. Der Abbau erfolgt sogleich nach Ende des Cocktailservice oder nach Vereinbarung. Aufbau am Vortag bzw. Aufbauzeiten die eine separate Anfahrt erfordern werden zusätzlich berechnet. Bei Aufbau im Freien stellt der Auftraggeber eine Überdachung bei schlechtem Wetter zur Verfügung.

10. Parkplatz und Zugangsberechtigungen

Vom Auftraggeber werden Parkplätze und Zufahrtsberechtigungen (z.B. Messeausweise) für die Barkeeper und ggf. weiteres Personal zur Verfügung gestellt. Anfallende Parkkosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass eine direkte und ungehinderte Zufahrt mit einem PKW möglich ist.

11. Müllentsorgung

Die Müllentsorgung der Cocktailreste (z.B. Deko-Früchte, Flüssigkeiten, Strohhalme, Kartonagen und Verpackungen) ist vom Auftraggeber zu gewährleisten. Eine Müllentsorgung über Cocktailmobil (Unterhaus GmbH & Co. KG) wird ggf. zusätzlich berechnet.

12. Referenzfotos & Logos

Der Auftraggeber gestattet dem Cocktailmobil nach Veranstaltungsende Fotos sowie das Firmenlogo und ein Kurzprofil der Veranstaltung auf der Internet -Referenzseite einzustellen. Bei Beauftragung über einen Vermittler (z.B. Event -Agentur) ist diese für das Einholen der notwendigen Genehmigungen verantwortlich.

13. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

14. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Fürstenfeldbruck.